Änderungen für die Nutzung städtischer Sportstätten
Auf Grund der Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Juli ergeben sich für die Nutzung städtischer Sportstätten ab Montag, 20.07.2020, folgende Änderungen: 1. Künftig dürfen gruppenbezogene Trainingseinheiten/- kurse indoor mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten durchgeführt werden. Ein ausreichender Frischluftaustausch ist zu gewährleisten. 2. Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung des […]