Vereinfachte Beantragung von Ausweisdokumenten
Vereinfachte Beantragung von Ausweisdokumenten
VerbraucherService Bayern informiert über E-Perso
Die Digitalisierung schreitet voran und durchdringt zunehmend das alltägliche Leben der
Verbraucher*innen. Der aktuelle E-Personalausweis (E-Perso) hat eine Online-Ausweisfunktion
(E-ID), welche bis heute allerdings nur selten zum Einsatz kommt. Laut dem „E-Government-Monitor 2023“ haben rund 30 Prozent der E-Perso-Besitzer einen einsatzbereiten Online-Ausweis, von denen wiederum lediglich 14 Prozent die E-ID verwenden. Um die Nutzung
weiter zu fördern, soll die Beantragung sowie die Abholung des Ausweisdokuments vereinfacht
werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über den E-Perso und
den damit verbundenen Komfort.
Um die Nutzung des E-Perso noch weiter zu fördern, gibt es seit dem 1. November 2023 eine
gesetzliche Neuerung mit der „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der
Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“. Durch diese
Verordnung erhalten Verbraucher*innen die Möglichkeit, den Personalausweis
unkomplizierter und komfortabler zu beantragen. Unter anderem soll es möglich sein, dass die
Behörden Automaten aufstellen, an welchen Verbraucher*innen einen neuen E-Perso ohne
Termin abholen können. Hierzu bedarf es lediglich eines vorher erhaltenen Abholcodes. Dieses
Verfahren soll auch für Reisepässe gelten.
„Gerne sind wir Verbraucher*innen mit weiteren Auskünften hinsichtlich der
Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweise behilflich. Im Grundsatz erhöht der E-Perso den
Komfort der Menschen und kann den Geschäftsverkehr erleichtern und dort für ein Mehr an
Sicherheit sorgen. Die teilweise herrschende Angst ist unberechtigt, auch wenn eine gesunde
Skepsis natürlich dennoch sinnvoll ist“, so Monika Kettemann-Rauschan, Verbraucherberaterin
und Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.