Einführung einer Zuckersteuer auf Süßgetränke
Einführung einer Zuckersteuer auf Süßgetränke
VerbraucherService Bayern stellt Antrag an die Politik
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) raten
Verbraucher*innen, nicht mehr als 30 bis 60 Gramm Zucker pro Tag zu konsumieren. Ein 0,5 Liter
Softdrink beinhaltet bereits rund 50 Gramm Zucker. Somit ist es nicht verwunderlich, dass der
durchschnittliche Zuckerkonsum der Deutschen bei 95 Gramm pro Tag liegt und damit fast doppelt
so hoch ist wie die Empfehlung. Eine hohe Zuckerzufuhr erhöht nicht nur das Risiko für Karies. Der
übermäßige Konsum steht auch im Zusammenhang mit chronischen Stoffwechselerkrankungen wie
Adipositas, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Fettleber und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) sieht die Politik in der Pflicht und stellt die Forderung, zuckerhaltige Getränke in Deutschland mit mindestens 20 Prozent zu besteuern.
„Die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie reicht nicht aus, das zeigen die aktuellen Zahlen. Die
Einführung einer Zuckersteuer motiviert die Getränkehersteller vielmehr zu einer Anpassung der Produktrezepturen, wobei der Austausch durch Süßungsmittel begrenzt werden sollte. Ein Anstieg der
Preise schafft zudem Anreize bei Verbraucher*innen, bewusstere Entscheidungen zu treffen. In
Großbritannien stieg nach Einführung der Zuckersteuer der Verkauf von Wasser und zuckerarmen
Getränken um 40 Prozent“, kommentiert Elisa Neutatz, Leiterin des Ernährungsteams beim VSB.
Laut dem bayerischen Verbraucherverband sollten gleichzeitig Lebensmittel mit Gesundheitswert,
wie zum Beispiel Gemüse, Obst, Nüsse oder Hülsenfrüchte einen günstigeren Steuersatz erhalten. Die
Einnahmen aus der Zuckersteuer könnten zudem gezielt in die Förderung von Bildungsprogrammen
zu Ernährung und Gesundheit investiert werden sowie den Zugang zu gesunden Getränkeoptionen
verbessern, wie kostenfreie Trinkwasserspender in Schulen.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. fordert:
Die Besteuerung von mindestens 20 Prozent auf zuckerhaltige Getränke in Deutschland.
Den Antrag an die Politik verabschiedeten die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Delegierten
am 25. Oktober 2023 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB neben drei weiteren Anträgen
aus den Bereichen Finanzen, Umwelt und Verbraucherrecht. Die Forderungen an die Politik übergibt
der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag.