Digitalisierung im Gesundheitswesen – Pro und Contra
Digitalisierung im Gesundheitswesen – Pro und Contra
VerbraucherService Bayern begrüßt Verbesserung der Patientenversorgung und
fordert einfaches Widerspruchsrecht
Die elektronische Krankenakte, die Messung von Gesundheitsdaten per App, die
Kommunikation zwischen Ärzten und Krankenhaus über eine Plattform und die Video-Sprechstunde – das sind nur einige Beispiele für digitale Technologien, die derzeit das deutsche
Gesundheitssystem verändern. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) begrüßt die
Verbesserung der Patientenversorgung, plädiert aber für eine einfache Durchführung des
Widerspruchsverfahrens, wenn ab Januar 2025 allen Versicherten die elektronische
Patientenakte (ePa) automatisch zur Verfügung gestellt wird.
„Die Digitalisierung soll neue Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten schaffen und die
Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens erleichtern. Sie
ermöglicht es dem einzelnen Patienten, seine Gesundheit stärker zu steuern, etwa durch Apps“,
erklärt Gabriele Gers, Juristin beim VSB.
Ab Januar 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch von ihrer Krankenkasse die
elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung gestellt. In der ePA werden medizinische
Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über
Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert. Unnötige
Doppeluntersuchungen sollen damit vermieden werden. Versicherte, die die ePA nicht in
Anspruch nehmen möchten, müssen mit der sogenannten „Opt-out Lösung“ aktiv der Nutzung
widersprechen. „Bislang ist dieses Widerspruchsverfahren noch nicht geklärt“, erläutert Gers,
„eine einfache Durchführung des Widerspruchsverfahrens ist aus unserer Sicht unabdingbar“.
Weitere Digitalisierungsbausteine sind das Elektronische Rezept (E-Rezept), welches ab 1. Januar
2024 verpflichtend eingeführt wird und die bereits in diesem Jahr gültige elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).