Neue EU-Verordnung: Weniger Rechte für Bahnreisende
Neue EU-Verordnung: Weniger Rechte für Bahnreisende
Zugverspätungen und Zugausfälle sind für Bahnkund*innen keine Seltenheit. Die Möglichkeit,
Erstattungsansprüche geltend zu machen, wird nun eingeschränkt, wenn am 07. Juni die
Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr“ (2021/782) in Kraft tritt.
Höhere Gewalt kann künftig einen Ersatzanspruch des Reisenden ausschließen. Zu solchen
außergewöhnlichen Umständen zählen extreme Witterungsverhältnisse oder Personen auf den
Gleisen. Streiks des Personals hingehen stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar.
„Es steht zu befürchten, dass es häufig zu Auseinandersetzungen darüber kommen wird, ob ein
außergewöhnlicher Umstand gegeben ist oder nicht. Schließlich lässt sich gerade über das
Wetter trefflich streiten“, erklärt Eva Traupe, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern (VSB)
im KDFB e.V Zudem besteht auch die Gefahr, dass Verbraucher*innen im Zweifelsfall gleich von
vornherein auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Es ist zu erwarten, dass die neue EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr der Bahn mehr Möglichkeiten bieten wird, Erstattungsansprüche
auszuschließen. „Das ist schade,“ so Traupe, denn „es mindert den Anreiz für die Bahn, Fahrten
zuverlässig und pünktlich anzubieten. Dies ist gerade auch in Bezug auf Klimaschutz ein falsches
Signal.“
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp