Für Schulen und Kitas gelten weiter Regelungen „über 100“
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) legt fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen und Kinderbetreuung in der kommenden Woche gilt. Die 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Freitag einen Wert von 144,8 aus. Somit gelten in der […]