Teilöffnung von Gärtnereien – was erlaubt ist
Auf eine Anfrage der Regierung von Oberbayern, die unter anderem auf eine Initiative der Stadt Ingolstadt zurückging, hat das Bayerische Gesundheitsministerium jetzt die Zulässigkeit der Teilöffnung von Gärtnereien erklärt – sofern dort Lebensmittel verkauft werden. Mittelständische Gärtnereien und Baumschulen können demnach als Mischbetriebe angesehen werden, sofern dort Lebensmittel verkauft werden. Unter Lebensmittel fallen neben Obst […]