Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus
Hinzuverdienstgrenzen seit Januar 2023 erhöht
Die eigene Arbeitskraft ist häufig Existenzgrundlage. Aber was ist, wenn auf einmal nichts mehr
geht? Burn-out, Krebs oder Depressionen lassen jedes Jahr Tausende die beruflichen Segel
streichen. Statistisch scheidet etwa jeder dritte Arbeiter und jeder vierte Angestellte vor dem
Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gesundheitsbedingt aus der Arbeitswelt aus. Ein
vielfach unterschätztes Risiko. Was dann im besten Fall greift, ist die so genannte
Erwerbsminderungsrente (EMR), doch die reicht häufig nicht zum Leben. Wie sich die
Hinzuverdienstgrenzen seit Januar dieses Jahres verändert haben, erklärt der
VerbraucherService im KDFB e.V. (VSB).
Zahlreiche Arbeitnehmer*innen verlassen sich auf die Gesetzliche Rentenversicherung und
vertrauen darauf, im Ernstfall geschützt zu sein. Ein trügerischer Schluss: Laut Bundesregierung
wurden 2020 mehr als 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche EMR abgelehnt. Die zu
erfüllenden Hürden für den Erhalt dieser Rente sind hoch. Und dabei betrug die EMR 2021
durchschnittlich gerade mal 877,00 Euro im Monat. „Da machen betroffene Versicherte keine
großen Sprünge, insofern ist die EMR kein Netz für alle Fälle“, kommentiert Markus Latta,
Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. „Immerhin wurden die
Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2023 erhöht“, so Latta weiter. Die jährlich anzupassende
Hinzuverdienstgrenze liegt 2023 für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens
35 647,50 Euro jährlich. Und bei Renten wegen voller Erwerbsminderung bei genau 17 823,75
Euro jährlich. Darüber hinaus gehende Verdienste werden teilweise auf die Rente angerechnet.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/versicherungen/die-erwerbsminderungsrente-kein-netz-fuer-alle-faelle