Betretungsverbote, Notfallgruppen und ein 13-Punkte-Programm
Die Coronavirus-Krise trifft nahezu alle Lebensbereiche. Entsprechend umfassend waren und sind die Informationen, Anordnungen und Regeln, die es aktuell umzusetzen gilt. Ebenso sind nahezu rund um die Uhr Absprachen zwischen Ämtern, Institutionen, Verbänden etc. nötig.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz informierten die drei Landräte Anton Knapp (Eichstätt), Martin Wolf (Pfaffenhofen), Peter von der Grün (Neuburg-Schrobenhausen) und Oberbürgermeister Christian Lösel über die regionale Zusammenarbeit und die Ergebnisse eines runden Tisches mit Vertretern aus der regionalen Wirtschaft, der Kammern und Gewerkschaften. Des weiteren erläuterten Vertreter verschiedener städtischer Referate, des Klinikums und des staatlichen Schulamts die Maßnahmen, die in ihren jeweiligen Bereichen nötig sind.
Ab Montag sind Schulen und Kindertagesstätten in ganz Bayern geschlossen. „In den KiTas herrscht ein klares Betretungsverbot!“ Das stellte Heike Marx-Teykal klar. Trotzdem gäbe es in jeder KiTa eine Notgruppe, um Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, im Notfall aufzunehmen. Die Hol- und Bringzeiten seien in den städtischen KiTas von 8 bis 15 Uhr eingeschränkt. Wenn Kinder dort in eine Notgruppe gebracht würden, dann wäre es wünschenswert, gleich eine Bestätigung der Eltern zu bekommen, dass diese einer systemrelevanten Arbeit nachgingen, so Heike Marx-Teykal. Das würde Zeit und Interviewaufwand sparen: „Wir fahren am Montag auf Sicht,“ meinte sei. Im Lauf der Woche werde sich das alles einspielen.
Nicht systemrelevante Eltern (ein Elternteil) müssen grundsätzlich zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben! Das gilt bei Kindergartenkindern und bei Schulkindern von der ersten bis zur sechsten Jahrgangsstufe. Das betonte Schulamtsdirektor Franz Wagner, der deutlich machte, dass es bei diesem Maßnahmen darum ginge, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Systemrelevante Berufe – das sind u.a. Tätigkeiten im medizinischen Bereich, in der Rettung, bei Polizei oder Feuerwehr. Alle anderen Eltern müssen ihre Kinder zu Hause betreuen. Und wichtig: „Kinder sollten ihre sozialen Kontakte einschränken!“, so Wagner.
Überblick aller zum Thema Corona derzeit eingerichteten Arbeitsgruppen und Stäbe:
Ab Montag, 16. März bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 werden auch alle städtischen Sportstätten für die Nutzung gesperrt. Dies betrifft sämtliche Bezirkssportanlagen, Freisportanlagen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie weitere in räumlichem Verbund befindlichen Sporträume (z. B. Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen, usw.). Es gilt ein ausnahmsloses Betretungsverbot! Über das weitere Vorgehen ab 20. April wird in den kommenden Wochen nach entsprechender Sachlage entschieden.
Für die Corona-Koordinierungsgruppe berichtete Stadtdirektor Hans Meier über den regelmäßigen Informationsaustausch mit Ämtern, Behörden, Polizei, Rettungsdiensten, Apothekern, Bildungseinrichtungen und weiteren. So werde eine zweite, getrennte Rettungsstelle in Ingolstadt eingerichtet, um auch im Krankheitsfall reagieren zu können. Das BRK habe mitgeteilt, ausreichend Personal und Material zu Verfügung zu haben.
Für das Klinikum Ingolstadt erklärte der örtliche Direktor Dr. Andreas Tiete, dass man derzeit versuche, eine maximale Anzahl an Intensivbeatmungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Er rechnet außerdem damit, dass zum Ende der kommenden Woche das Virus (Covid-19) im eigenen Haus diagnostiziert werden kann (aktuell werden Proben aus Ingolstadt in verschiedene Labore geschickt).
Für die Stadtverwaltung erklärte Personalreferent Christian Siebendritt, dass der Parteiverkehr der Stadt eingeschränkt werde, um die Besucherströme zu strukturieren. Gesprächstermine werden vorab telefonisch vereinbart.. „Wir empfehlen die Nutzung der digitalen Informationswege.“
Alle Informationen zum Thema Coronavirus hat die Stadt gebündelt unter www.ingolstadt.de/corona
V.l.: Bgm. Albert Wittmann, Landrat Peter von der Grün, Landrat Anton Knapp, Oberbürgermeister Christian Lösel und Landrat Martin Wolf
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, haben sich die Landräte Anton Knapp (Eichstätt), Martin Wolf (Pfaffenhofen), Peter von der Grün (Neuburg-Schrobenhausen) und Oberbürgermeister Christian Lösel auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die Stadt Ingolstadt legt dabei ein Programm auf, an dem sich auch die Landkreise orientieren. „Wir senden damit als Region ein starkes Signal aus“, meinte Peter von der Grün. Und OB Christian Lösel betonte: „Dieser Katalog ist nicht final.“ Die Situation ändere sich ständig.
Das „13-Punkte-Programm“ umfasst im Einzelnen:
1) Alle Investitionen der Stadt Ingolstadt und der Tochterunternehmen bleiben vollständig aufrechterhalten. Das umfasst auch alle Hochbau-, Tiefbau sowie sonstigen Baumaßnahmen.
Ziel: Stützung der heimischen Baukonjunktur, der Handwerker, Architekten, Statiker und Planer, etc.
2) Insbesondere werden die speziellen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Standortes aufrechterhalten. Dazu zählen vor allem gemeinsame Projekte wie das Digitale Gründerzentrum der Region 10, die Netzwerk-Initiative UAM, aber auch die Digitale-Ausrüstung für Schulen und viele weitere lokale Projekte.
Für Ingolstadt sind dies im Besonderen: Ethik-Zentrum/ Georgianum, KI-Zentrum, Hochschulerweiterungen, Hotel- und CongressZentrum, MKKD, Digital-Ausrüstung der Schulen, Breitbandausbau, 5G, IN-Campus-Sanierung, Kammerspiele, Sanierung Theater, ÖPNV-Investitionen etc.
Ziel: Den Wandel in Richtung Zukunftsfähigkeit des Standorts ohne Einschränkung voran zu treiben. Zukünftige Arbeitsplätze in neuen Technologien zu kreieren.
3) Das Volumen des Verwaltungshaushalts bleibt vollständig aufrecht erhalten – damit wird ermöglicht, dass alle gewerblichen und freiberuflichen Dienstleister weiter beauftragt und bezahlt werden können. Dies stabilisiert den lokalen Markt.
Ziel: Alle gewerblichen und freiberuflichen Dienstleister können weiter beauftragt und bezahlt werden. Dies stabilisiert den lokalen Markt, die Dienstleister und Arbeitsplätze. Zudem können alle sozialen Belange und die Bedürfnisse unserer Bürger im größtmöglichen Maße weiter erfüllt werden.
4) Die Verwaltung prüft, wo sie Investitions-Maßnahmen bei Bedarf vorziehen kann.
Ziel: Nach und während der Corona-Krise soll damit ein Beitrag zur Auslastung der heimischen Betriebe geleistet werden, die Arbeitsplätze gesichert werden. Damit solle nach der Corona-Krise eine höchstmögliche Dynamik der heimischen Wirtschaft zum Wohle der Arbeitsplätze und aller Bürger gestützt werden.
5) Bei Bedarf wird ein Nachtrags-Haushalt aufgestellt. Die „Schwarze Null“ scheint nicht gefährdet, ist aber kein Selbstzweck. Vordringliche Aufgabe sei es nun, die Nachfrage am Standort zu stützen.
Ziel: Die Region soll unabhängig von derzeitigen Haushaltsbeschränkungen handlungsfähig sein und angemessen auf die Entwicklung unseres Heimatstandortes reagieren können.
6) Die Stadt Ingolstadt und ihre Tochterunternehmen prüfen und gewähren bei berechtigen Anliegen aufgrund von Corona-bedingten Zahlungsengpässen Steuer- und Rechnungsstundungen.
Ziel: Damit wird seitens der Gebietskörperschaften der Region ein Beitrag zur Beseitigung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen bei Firmen und Dienstleistern erbracht.
7) Ebenso solle geprüft werden, die Zahlungsfristen für bei der Stadt und den Töchtern eingehende Rechnungen zu verkürzen und vor der eigentlichen Zahlungsfrist zu begleichen. Auch diese Maßnahme soll kurzfristige Liquiditätsengpässe bei Firmen und Dienstleitstern vermeiden.
Ziel: Auch hierdurch wird ein Beitrag zur Beseitigung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen bei Firmen und Dienstleistern erbracht.
8) Es soll geprüft werden, ob es nötig ist, Verwaltungsverfahren (z.B. Bau- oder Genehmigungsverfahren) zu beschleunigen.
Ziel: Bereits geplante privatwirtschaftliche Bauvorhaben und Investitionsvolumina sollen damit forciert werden. Staatliche Beschleunigungsmaßnahmen sollen damit eingebunden werden können.
9) Eine Corona-bedingte Anpassung von Wirtschaftsförderungsprogrammen will die Stadt Ingolstadt prüfen.
Die IFG Ingolstadt erarbeitet ein Programm „Zukunftsfähiger Mittelstand“. Dieses Programm wird mit einem deutlichen „Strukturfonds Wirtschaft“ hinterlegt, der durch die Aufsichtsgremien durch Änderung des geltenden Wirtschaftsplanes der IFG freigegeben werden soll (siehe Punkt 10).
Ziel: Durch ein geeignetes Förderprogramm sollen mittelständische Betriebe bei der Umstellung unterstützt werden. Gleichzeitig sollen erwartbare überregionale / nationale Förderprogramme eingebunden werden können.
10) Es wird angeregt, dass die IFG einen „Strukturfonds Wirtschaft“ für KMUs auflegt, der durch die Aufsichtsgremien durch Änderung des geltenden Wirtschaftsplanes der IFG aber erst freigegeben werden muss.
Ziel: Durch Ausnutzung von deminimis-Regeln soll der heimischen Wirtschaft unter die Arme gegriffen werden. Hierzu muss eine intensive rechtliche Prüfung erfolgen. Gleichzeitig sollen für die IFG damit größere Maßnahmen der Wirtschaftsförderung ermöglicht werden (zB auch Tagungen, Kongresse, Symposien).
11) Nachdem viele Feste nun ausfallen, ist nach Ende der Krise ein zusätzliches Stadtfest nach Abschluss der Corona-Krise als Innenstadt-Fest zu planen.
Ziel: Belebung der Innenstadt und Aufholung von Umsatzausfällen in der Innenstadt (Gastronomen etc.).
12) Der Stadtrat soll prüfen, ob Sondernutzungssatzungen und Gebühren-Satzungen zeitweise außer Kraft gesetzt werden können.
Ziel: Gastronomen, Veranstalter und Marktbeschicker sollen entlastet werden, um die Einbußen für die Corona-bedingten Ausfälle zumindest teilweise kompensieren zu können. Das gesellschaftliche Leben soll nach Corona wieder angekurbelt werden.
13) Die Stadt Ingolstadt und die Landkreise planen einen Runden Tisch zusammen mit lokalen Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA sowie Audi.
Ziel: Es sollen Maßnahmen geprüft werden, wie mögliche Auslastungsrückgänge und Stornierungen insbesondere bei den Hotels in Ingolstadt und der Region aufgefangen werden können.
Informationen für Unternehmen finden Sie unter:
www.ingolstadt-ifg.de/corona
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld