Eingeschränktes E-Scooter Vergnügen
Mit der Eröffnung des Christkindlmarktes in der Ingolstädter Altstadt gilt dort in bestimmten bereichen ein E-Scooter-Fahrverbot.
Seit Einführung der E-Scooter werden diese auch von den Ingolstädter/-innen als Fortbewegungsmittel genutzt. Bei der Benutzung der E-Scooter ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet. Dies bedeutet unter anderem, dass für das Fahren mit E-Scootern die gleichen Promillegrenzen gelten, wie für Autofahrer und ein Verstoß zum Verlust des Führerscheins führen kann.
Um dieser neuen Verkehrssituation gerecht zu werden, haben die Stadt Ingolstadt und die Gemeinnützige Ingolstädter Veranstaltungs GmbH das Gespräch mit den Betreibern der in Ingolstadt zur Verfügung gestellten E-Scooter, Tier Mobility GmbH und das schwedische Unternehmen Voi Technology, gesucht. Hierbei wurde eine einvernehmliche Regelung zum Fahren und Parken während des Ingolstädter Christkindlmarktes getroffen.
So können die E-Scooter in der Zeit vom 27. November bis einschließlich 23. Dezember innerhalb der blauen Zonen (siehe Plan) weder gefahren noch abgestellt werden. Dies betrifft folgende Straßen: Theater- und Paradeplatz, Ludwig-, Milch-, Reiterkasern-, Hall-, Franziskaner-, Mauth-, Ziegelbräu- sowie Georg-Oberhäuser-Straße. Ferner gilt dies für die Hieronymus-, Reitschul- und Schmalzingergasse.
Abgestellt werden können die E-Scooter in extra ausgewiesenen Parkflächen (siehe Plan Parkplatzsymbol). Diese sind in der Theresienstraße (vor Foto Porst), Schrannenstraße (im Grünstreifen in der Mitte zwischen öffentlichem WC und Bücherschrank), Schutterstraße (Museumswiese) und am Paradeplatz (Zufahrt).
Zudem wird für den Paradeplatz zusätzlich vom 7.1. bis 10.1.2020 ein Park- und Durchfahrverbot aufgrund der Abbauarbeiten der Eisarena gelten.