Mit der Body-Cam im Einsatz
Streifenpolizisten im Polizeipräsidium Oberbayern Nord sind künftig mit Kameras unterwegs
Seit mehreren Jahren nimmt die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu. 2018 stieg die Zahl der Fälle bayernweit um 4,8 Prozent. Allein im vergangenen Jahr wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord 603 Fälle registriert – davon 123 (= 20,4 Prozent) in Ingolstadt. „Umso erfreulicher ist, dass ab September auch bei uns Body-Cams eingesetzt werden dürfen – ein viertel Jahr früher als ursprünglich vorgesehen“, betont Polizeipräsident Günther Gietl.
Pilotversuch erfolgreich abgeschlossen
Natürlich wurde deren Funktionalität und Eignung eingehend getestet. In einem einjährigen Pilotversuch der Bayerischen Polizei (ab November 2016) testeten Polizisten in drei bayerischen Städten (Rosenheim, Augsburg und München) Funktionalität und Eignung von verschiedenen Body-Cam-Modellen. „Die Rückmeldungen der Einsatzkräfte waren durchwegs positiv“, erklärt Polizeirat Matthias Schäfer, Body-Cam-Verantwortlicher.
1.400 Kameras für Bayern
Bayernweit werden nun 1.400 Kameras der Marke AXON an die Polizeipräsidien verteilt. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord erhält 126 Stück – 20 davon gehen in den Raum Ingolstadt. Damit jeder Beamte die Body-Cam ordnungsgemäß bedienen kann, wurden im Vorfeld 160 Multiplikatoren geschult, die nun die Beamten der jeweiligen Dienststelle vor der ersten Verwendung instruieren werden. Die Bedienung ist darauf ausgelegt, dass sie auch in Stresssituationen einfach erfolgen kann.
Signalgelbe Ordnungshüter
Die Cams werden offen und deutlich erkennbar an der Uniform getragen. Da sie in Bayern signalgelb sind (in anderen Bundesländern werden sie in der Farbe schwarz getragen), sind sie auch kaum zu übersehen. So sollen, durch eine erhöhte Hemmschwelle, Übergriffe auf Polizeibeamte verhindert und eine deeskalierende Wirkung erzielt werden. Im Zweifelsfall können die gefertigten Aufnahmen als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren eingesetzt werden. Im Pilotversuch führte das Einschalten der Body-Cam in 26 Prozent der Fälle zu einer positiven Verhaltensänderung, in 70 Prozent der Fälle blieb das Verhalten gleich, während es sich bei den restlichen 4 Prozent verschlechterte (was laut Schäfer nicht unbedingt auf das Tragen der Body-Cam zurückzuführen sei).
Prinzipiell können die Kameras an allen öffentlich zugänglichen Orten zum Schutz der Polizeibeamten und Dritter eingesetzt werden. Auch in Wohnungen ist die Nutzung möglich, wenn dringende Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person geboten ist. Hier jedoch ohne die Pre-Recording-Funktion, in der fortlaufend alle 30 Sekunden ein Speicher überschrieben wird. Betätigt ein Beamter dann den Knopf, werden die vorherigen 30 Sekunden an die Aufnahme angefügt.
Mitnahme der Kameras freiwillig
Jeder Polizist entscheidet selbst, ob und wann er im Einsatz Aufnahmen fertigt. Auch die Mitnahme der Kamera ist freiwillig. Werden Aufnahmen gefertigt, werden sie über eine Dockingstation auf einen internen Server übertragen – dies ist nur in der jeweiligen Dienststelle möglich. Nach 21 Tagen werden die Daten automatisiert gelöscht. Wurde ein strafbares Verhalten aufgezeichnet, ist die Aufnahme für ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren von Bedeutung oder kam es zu einer Beschwerde, können die Daten dauerhaft gesichert werden.
Datenschutz
Die Vorgehensweise erfolgt aus Datenschutzgründen in einem Rollensystem. Das heißt: Nicht jeder kann gleich viel. Polizeibeamte zum Beispiel können die Kamera nur mitnehmen und aufzeichnen. Gesichtet und übertragen wird das Material dann von einer anderen Person. Eine Manipulation der Daten ist nicht möglich, da für ein Jahr nachvollziehbar ist, was im System gemacht wurde.
„Die Kameras sind ein sehr gutes Einsatzmittel zum Schutz der Polizeibeamten im täglichen Streifendienst, die in Kontrollsituationen immer häufiger mit einem großen Aggressions- und Gewaltpotential konfrontiert werden“, findet Schäfer.