Nutzung von Außengastronomieflächen bleibt gebührenfrei

Einstimmig gebilligt hat der Sport- und Freizeitausschusses eine erneute Gebührenbefreiung für die Gastronomie, was die Freisitze anbelangt. In der Beschlussvorlage (die noch vom Stadtrat abgesegnet werden muss) heißt es:

1. Die Außengastronomie wird für das Jahr 2021 bis 31.12.2021 im jetzigen Umfang weiterhin kostenfrei genehmigt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge für Nutzung von Flächen im Rahmen einer Außengastronomie im Jahr 2021 zu prüfen, ob hierbei eine Vergrößerung der Stellplätze möglich ist, und die entsprechenden Bescheide zu erlassen. Dies ist im Einzelfall durch die Verwaltung zu überprüfen.

3. Für die Sommermonate 2021 sind gesondert neue Anträge auf Außengastronomie zu stellen.

Durch diese Maßnahme verzichtet die Stadt Ingolstadt auf Einnahmen für das Jahr 2021 von ca. 130.000 Euro.

Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt auch im Jahr 2021 die heimische Gastronomie, wie bereits 2020, zu unterstützen. Da durch die Hygienevorschriften die Kapazität der Innengastronomie bis auf weiteres nicht erhöht werden kann, sollte den Gastronomen eine zusätzliche Ausweitung ihrer Plätze im Rahmen der bestehenden Außengastronomieflächen auch während dem Jahr 2021 ermöglicht werden, um so die Umsatzausfälle der Pandemie abzumildern. Da die Gastronomen die derzeit geltende Regelung der kostenfreien Nutzung der Außengastronomieflächen im Winterhalbjahr nicht nutzen konnten, können mit einer Verlängerung der Regelung auf das Restjahr 2021, die damalig gewünschten Auswirkungen umgesetzt werden.

Da sich die Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie für die Sommermonate bewährt hat, spricht nichts dagegen, diese auch im Jahr 2021 zu ermöglichen. Die Stadt Ingolstadt möchte dadurch die Gastronomen, die aufgrund der Corona Krise erhebliche Einbußen haben, weiterhin unterstützen.

Interessierte Gastronomen müssen dazu beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenrecht, einen Antrag einreichen. Dieser muss einen Lageplan, sowie das notwendige Corona-Hygienekonzept beinhalten. Die Prüfung hat in jedem Einzelfall zu erfolgen. Der Antragsteller hat das Gesamtkonzept mit der Verwaltung abzustimmen und erhält danach den entsprechenden Bescheid, ohne dass weitere Anträge einzureichen sind. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis ist nachzuweisen.

Außerdem hat der Ausschuss die beantragten Aussenbestuhlungen für folgende Betriebe genehmigt: Saftladen vor dem Gebäude Theresienstraße 9, Augustiner-Bräu Wagner KG vor dem Gebäude Theresienstraße 15, Hunters vor dem Gebäude Theresienstraße 14, „Eis Funk“ in der Harderstraße 20, „Sultanahmet Köftecisi“ in der Ludwigstraße 34, „Schanzer Steakhaus“ in der Kupferstraße 22, „Dost Imbiss“ vor dem Gebäude der Mauthstraße 9, „Jamon & Vino“ vor dem Gebäude der Milchstraße 8, „M&M Café“ vor dem Gebäude der Milchstraße 10, „U3 Cocktail Bar“ vor dem Gebäude der Regensburger Straße 284, „Simitci Cafe“ vor dem Gebäude der Münchener Straße 47 und „Bäckerei Genc“ vor dem Gebäude Marienplatz 2.