Führerscheinumtausch: Erste Fristen beachten!

Aktuell gibt es sie noch als grauen Lappen, auf rosa Pappe oder als weiße Plastikkarte: Die Rede ist von unseren Führerscheinen. Doch mit diesen unterschiedlichen Formaten soll bald Schluss sein. Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie schreibt vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen. Der neue EU-Führerschein soll fälschungssicherer sein; außerdem kann durch die Umtauschaktion sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die sich in der Europäischen Union in Umlauf befinden, ein einheitliches Muster haben.

Betroffen von der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind rund 43 Millionen Führerscheine, etwa 15 Millionen davon sind aktuell noch in Papier-Form. In der Richtlinie ist auch festgelegt, wer wann zum Umtausch kommen muss. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum). Diese Angaben stehen auf dem Führerschein.

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1.Januar 1999 müssen entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1.Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Umtausch der Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden

Geburtsjahr
des Führerscheininhabers
Muss
umgetauscht
werden bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Umtausch der Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden

Ausstellungsjahr
des Führerscheininhabers
Muss
umgetauscht
werden bis
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis
18.01.2023
19.01.2033

Getauscht werden müssen die Führerscheine bei der aktuellen Führerscheinstelle. Dort ist ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen zu stellen.

So funktioniert der Umtausch in Ingolstadt

In Ingolstadt ist die Führerscheinstelle in der Wiechertstraße 1 zuständig für den Tausch des Führerscheins. Vor Ort werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto (das nicht älter als sechs Monate sein darf), der aktuelle Führerschein sowie eine Gebühr von insgesamt 30,55 Euro (25,30 Euro für das Dokument, 5,25 Euro für den Direktversand) benötigt. Wurde der alte Papierführerschein nicht in Ingolstadt ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Aufgrund der aktuellen Situation ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Termine können telefonisch oder online vereinbart werden.

Übrigens: Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, gilt: Pkw- und/oder Motorräder dürfen weiterhin unbefristet gefahren werden. Das Führerschein-Dokument ist allerdings nur 15 Jahre gültig.

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