OB Scharpf kontert Vorwürfen von CSU und FW
Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf nimmt in einer Erklärung auf seiner Facebook Seite Stellung zu den Vorwürfen von CSU und FW:
CSU und FW scheinen unter allgemeiner Amnesie zu leiden wenn sie die Absage von Sitzungen im ersten Sitzungslauf beklagen. Es war der einhellige Wunsch im Ältestenrat, dass die Sitzungsvorlagen durch die Verwaltung künftig deutlich früher verschickt werden, damit mehr Zeit zur Vorbereitung für die Mitglieder des Stadtrats bleibt. In der Dezembersitzung des Stadtrats haben wir deshalb zum 1.1.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Dies hat zur Folge, dass die interne Abgabefrist der Referate beim Direktorium nunmehr vier Wochen beträgt. Das heißt, die Verwaltung hat erheblich mehr Vorlauf zu leisten. Deswegen ist es kein Wunder, dass das Inkrafttreten der Neuregelung zum Jahresbeginn Auswirkungen auf den ersten Sitzungslauf hat mit deutlich weniger bzw. kaum Tagesordnungspunkten. In der Hochphase der fünften Corona-Welle sollten wir es uns verkneifen, wegen ein oder zwei Tagesordnungspunkten eine Sitzung abzuhalten.
Meine Bitte an die alarmistischen Verfasser von Pressemitteilungen: Bitte erst die neue Geschäftsordnung lesen und über die Auswirkungen dessen nachdenken was wir beschlossen haben.
Im Übrigen steht es jeder Partei frei, vor einer Sitzung einen Antrag zur dringlichen Behandlung zu stellen falls ein Thema besonders unter den Nägeln brennt. Aufgrund der großen Sorgen, die sich die genannten Parteien offenbar zu vielen allgemeinen Themen machen verwundert es doch sehr, dass bei mir kein einziger dringlicher Antrag eingegangen ist. Offenbar ist es wichtiger, großsprecherische Pressemitteilungen zu verfassen als fundierte Sacharbeit zu leisten.
Ich erlaube mir, auch eine kleine Nachhilfe in Sachen Heilig-Geist-Stiftung zu erteilen: Seit 2019 ist diese rechtlich selbständig und nicht mehr von der Stadt verwaltet. Das erste Wort hat deshalb der Stiftungsrat und nicht wie früher der Sozialausschuss des Stadtrats, was manchen entgangen sein mag. Einzig der Wirtschaftsplan, Satzungsänderungen und dergleichen sind noch in den Stadtrat einzubringen, was auch geschehen wird, und zwar erst nachdem der Stiftungsrat im Februar getagt hat.