BGH-Urteil kippt intransparente Riester-Kostenklausel

BGH-Urteil kippt intransparente Riester-Kostenklausel

Vermittlungskosten zurückfordern und Rentenerhöhung durchsetzen
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. November 2023 (XI ZR 290/22) stärkt die
Rechte zahlreicher Riester-Sparer. Hintergrund ist eine Klage gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach wegen intransparenter Kosten-Klauseln in ihren Riester-Banksparplänen. Der BGH
entschied, dass die Sparkasse die ausgezahlte Riester-Rente nicht durch den Abzug
unzulässiger Abschluss- und Vermittlungskosten reduzieren darf. Die diesbezügliche Kosten-Klausel sei unwirksam, da sie bei Vertragsabschluss nicht klar und verständlich formuliert war.
Die Sparer werden dadurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Der
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) rät Verbraucher*innen ihre Riester-Sparpläne
zeitnah daraufhin prüfen zu lassen, ob sie unzulässig berechnete Kosten zurückfordern und
dadurch eine höhere Riester-Rentenleistung oder eine einmalige Gutschrift erhalten können.
Banken und Fondsgesellschaften vermitteln ihren Riester-Kunden für die Auszahlungsphase ab
dem 85. Lebensjahr eine Rentenversicherung, die neue Abschluss- und Verwaltungskosten
enthält, die im ursprünglichen Altersvorsorgevertrag nicht kalkuliert wurden. „Wir erhoffen uns
mit diesem Urteil des BGH rückwirkend eine höhere Riester-Rentenleistung oder die
Rückerstattung unzulässiger Kosten für die Verbraucher*innen“, kommentiert Markus Latta,
Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Demnach ist dieses Urteil eine gute
Nachricht für zahlreiche Sparer. Solche oder ähnliche Kostenklauseln haben auch viele andere
Riester-Anbieter in ihre Verträge aufgenommen. „Somit zeichnet sich ab, dass
Verbraucher*innen ihren Riester-Sparplananbietern gegenüber klar bezifferbare
Nachforderungen stellen können, wenn anfallende Vermittlungs- und Verwaltungskosten beim
Vertragsabschluss nicht wirksam ausgewiesen wurden“, so Latta weiter.