Mehlwürmer, Heuschrecken und Hausgrillen auf dem Teller

Mehlwürmer, Heuschrecken und Hausgrillen auf dem Teller
Diese Vorgaben gelten für essbare Insekten in der EU

Weltweit nutzen rund zwei Milliarden Menschen Insekten als Nahrungsquelle, vor allem in
Asien und Lateinamerika. In der EU gelten Insekten noch als als novel food, also als neuartiges
Lebensmittel, Hersteller von Speiseinsekten müssen eine Zulassung beantragen. Dafür gilt es, die
Risikobewertung durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu bestehen.
So soll eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden. Aktuell sind vier
Insektenarten in der EU zugelassen: Mehlwürmer, Heuschrecken, Hausgrillen und seit Januar
2023 Larven des Getreideschimmelkäfers, auch Buffalowürmer genannt. Für acht weitere
Insektenarten liegen Anträge vor.

Die zugelassenen Insekten dürfen in unterschiedlichen Darreichungsformen verschiedenen
Lebensmitteln beigemischt werden, beispielweise in Teigwaren wie Nudeln und Kekse, Müsli,
Riegel oder Fleischersatzprodukten. „Wie alle Zutaten müssen die Hersteller auch Insekten in
der Zutatenliste aufführen“, erklärt Elisa Neutatz, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService
Bayern im KDFB e.V. (VSB). Neben der deutschen und der lateinischen Bezeichnung ist hierbei
auch die Darreichungsform anzugeben.

Speiseinsekten sind eine nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle. Neben einem hohen
Proteingehalt liefern sie Vitamin B, Omega-3-Fettsäuren und wichtige Mineralstoffe.
Zudem sind sie klimafreundlicher als Fleisch. Sie brauchen weniger Platz und Wasser, sind
bessere Futterverwerter und verursachen weniger Treibhausgase.

Für Allergiker*innen gilt es jedoch, vorsichtig zu sein. „Der Verzehr von Insektenproteinen kann
bei Personen mit bereits bestehenden Allergien gegen Krebs-, Weichtiere oder Staubmilben
möglicherweise zu einer allergischen Reaktion führen“, warnt Neutatz.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/ernaehrung/essbare-insekten-auf-dem-speiseplan