Westpark schließt – keine Besuche im Klinikum – Gottesdienste entfallen
Wegen des in Bayern ausgerufenen Katastrophenfalls muss das Shoppingcenter WestPark ab Mittwoch, 18.03.2020 bis voraussichtlich Dienstag, 31.03.2020 geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind die Betriebe des Lebensmittelhandels, Drogerie, Apotheke, Optiker und Tankstelle. Das Food Festival wird verschoben.
Aktuelle Infos unter www.westpark-center.de
Das Klinikum Ingolstadt setzt im Kampf gegen das Coronavirus/COVID-19 in Abstimmung mit dem Träger auf verschärfte Maßnahmen. Dazu gehört die Absage von nicht dringlichen Operationen ebenso wie ein Besuchsverbot. Zudem kann das Klinikum ab Dienstag, 17. März, nur noch über den Eingang der Notaufnahme betreten werden. Personen, die das Klinikum betreten wollen, werden vor dem Eingang in Zelten befragt und müssen sich auf Gesundheitschecks, etwa Fiebermessen, und dementsprechend längere Wartezeiten einstellen.
Mehr: www.klinikum-ingolstadt.de
Alle öffentlichen Gottesdienste im Bistum Eichstätt entfallen ab Mittwoch, 18. März, bis auf Weiteres in Anlehnung an den bayernweiten Plan zum Katastrophenfall. Die Bistumsleitung reagiert damit erneut auf die sich verschärfende Lage bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus. Bischof Gregor Maria Hanke hat in dieser außergewöhnlichen Situation die Gläubigen von der Sonntagspflicht entbunden.
Die Kirchen bleiben aber weiterhin für die Gläubigen geöffnet. „Gerade in Zeiten der Krise will die Kirche für die Menschen da sein und ihnen Halt geben“, erklärt Bischof Gregor Maria Hanke. Deshalb wird die Diözese in den kommenden Wochen verstärkt auf Angebote hinweisen und solche entwickeln, die den Menschen die Möglichkeit geben, ihren Glauben von zu Hause aus leben zu können. Dazu zählen beispielsweise Haus-, Fernseh- und Radiogottesdienste oder virtuelle pastorale Angebote im Internet. Die Priester sind beauftragt, gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem Pastoralteam die Heilige Messe stellvertretend für ihre Gemeinden zu feiern.
Von der Absage der Gottesdienste sind auch die Feiern der Heiligen Erstkommunion im Bistum Eichstätt betroffen. Die Absage gilt außerdem für die geplanten Firmungen: Sie entfallen vorerst bis zum 31. Mai. Auch Taufen, Hochzeiten und Requien finden nicht statt. Ausnahmefälle müssen mit dem Generalvikariat besprochen werden. Die Krankensalbung und Beerdigungen werden unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung nahegelegten Hygienevorschriften und im kleinen Kreis durchgeführt. Das Sakrament der Beichte soll der Situation angepasst gespendet werden.
In Bezug auf die Empfehlung der Bundesregierung hat die Bistumsleitung bereits empfohlen, bis 19. April auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen in der Diözese zu verzichten. Unabhängig von der Teilnehmerzahl betrifft die Empfehlung zur Absage von Veranstaltungen beispielsweise geplante Konzerte, Seniorennachmittage, Vorträge und Fahrten. Das gilt auch für die Kommunion- und Firmvorbereitungen sowie für Treffen von Jugendgruppen. Sämtliche Chorproben sind bis auf Weiteres abzusagen. Die Pfarrheime im Bistum bleiben ebenfalls geschlossen. Die Pfarrbüros sollen bei Anliegen zuerst telefonisch kontaktiert werden.