Kommunalwahl: In Unterstützungslisten eintragen
Um für die Kommunalwahl am 15. März zugelassen zu werden, brauchen die Junge Liste (der Jungen Union), die Unabhängige Demokraten Ingolstadts (UDI), Grün-Links Ingolstadt (GLI) und Die Partei jeweils 385 Unterstützerunterschriften.
Wahlberechtigte können sich spätestens bis Montag, 3. Februar 2020, 12 Uhr, mit Familiennamen, Vornamen und Anschrift in die Unterstützungslisten eintragen.
Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, eine Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag für die Oberbürgermeisterwahl und eine Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag für die Stadtratswahl zu leisten. Wer sich aber nur in eine Unterstützungsliste eintragen möchte (für Oberbürgermeisterwahl oder Stadtratswahl), kann sich auch für diese Variante entscheiden.
Es bestehen werktags folgende Eintragungsmöglichkeiten im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, 2. Stock, Foyer im Sitzungstrakt (der Eintragungsraum ist barrierefrei erreichbar):
Montag, Dienstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr und
Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Zusätzliche Eintragungszeiten:
Samstag, 18. Januar: 9.00 bis 12.30 Uhr
Samstag, 25. Januar: 9.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag, 30. Januar: 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, 1. Februar: 9.00 bis 12.30 Uhr
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen.