Geänderte Maskenpflicht in Service- und Abfallsammelstellen
Die Kommunalbetriebe setzen in ihren Unternehmensbereichen die Mas-kentragepflicht nach den Vorgaben der neuesten Infektionsschutzmaßnah-menverordnung um.
In den Abfallsammelstellen der Kommunalbetriebe entfällt seit dem 2. Sep-tember 2021 unter freiem Himmel die Maskentragepflicht, sofern ein Min-destabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls empfeh-len sie Besuchern und Mitarbeitern, gemäß den allgemeinen Verhaltensre-geln der Verordnung, weiterhin das Tragen einer medizinischen Gesichts-maske. Dies gilt für die Problemmüllsammelstelle, den Wertstoffhof Süd, den Wertstoffhof Fort Hartmann und den kommunalen Wertstoffhof beim Caritas-Markt.
Für den Besuch der Servicestellen des Ver- und Entsorgers reicht künftig eine medizinische Gesichtsmaske aus. Dies Regelung betrifft den Bür-gerservice in der Hindemithstraße und das Kundencenter Ingolstadt in der Mauthstraße.
Die Kommunalbetriebe informieren unter www.in-kb.de/corona über aktu-elle Entwicklungen ihrer Unternehmensbereiche.