Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen
Am Donnerstag ist die Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Hierin untersagt der Freistaat den Konsum von Alkohol „auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“. Ferner schreibt die Verordnung verbindlich vor, dass die Kreisverwaltungsbehörden […]