Lobenswerte Ingolstädter – Erweiterung des Testcenters möglich
Die Zahl der Infizierten steigt bayernweit – und auch in Ingolstadt: Es sind jetzt 12 Personen sind in Ingolstadt positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Die Polizeiinspektion Ingolstadt als auch das städtische Ordnungsamt haben unterdessen die Einhaltung der vorgegebenen Regeln kontrolliert und ziehen eine positive Bilanz der ersten Tage nachdem in Bayern seit der Nacht auf Samstag eine landesweite Ausgangsbeschränkung gilt. Demnach wird die Ausgangsbeschränkung von der Bevölkerung zum weitaus größten Teil akzeptiert und eingehalten, teilt die Stadt mit. Polizei und Ordnungsamt verzeichneten lediglich einzelne Verstöße gegen die Allgemeinverfügung, diese Fälle sind aber deutlich in der Minderheit.
Lob des Oberbürgermeisters
„Ein großes Lob an alle Ingolstädterinnen und Ingolstädter, die am Wochenende große Disziplin bewiesen haben, vielfach zuhause geblieben sind, sich fast ausnahmslos an die Beschränkungen gehalten haben“, betont Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel. „Bitte lassen Sie uns so weitermachen, lassen Sie uns zuhause bleiben, wann immer es geht! Nur so können wir die rasante Ausbreitung des Corona-Virus dämpfen und die Bevölkerung, insbesondere unsere Seniorinnen und Senioren und unsere Risikopatienten schützen.“
Bauliche Ausweitung Testcenter Gesundheitsamt
In der Referentenbesprechung wurde beschlossen, vorsorglich die baulichen Voraussetzungen schaffen, um im Bedarfsfall im Testcenter des Gesundheitsamtes zusätzliche Abstriche vornehmen zu können. „Wir wollen heute schon vorsorgen, dass auch bei einer weiteren Steigerung der Fallzahlen die Kapazitäten zur Verfügung stehen“, so Oberbürgermeister Dr. Lösel. Die baulichen Voraussetzungen hierfür sollen bis Anfang nächster Woche geschaffen sein.
Seit Aufnahme des Betriebs des Testcenters des Gesundheitsamtes am vergangenen Donnerstag wurden nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts bis einschließlich Montag insgesamt fast 200 Personen getestet.
Wochenmarkt
Auch das Vorgehen am Wochenmarkt (der zur Lebensmittelversorgung geöffnet haben darf) hat sich bewährt. Die Besucher zeigten sich vernünftig und hielten sich an die Vorgaben zur Abstandswahrung (mindestens 1,5 Meter). Auch weiterhin wird der Ingolstädter Wochenmarkt stattfinden.
Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes wurden bei den Überprüfungen am Wochenende verstärkt durch Kräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD). Die Stadt Ingolstadt weist darauf hin, dass Parkraumkontrollen auch weiterhin stattfinden werden, unter anderem zur Sicherstellung der Freihaltung von Rettungswegen und Anwohnerparkplätzen. Auch im derzeit aus- gerufenen Katastrophenfall ist die geltende Rechtsordnung nicht außer Kraft gesetzt.
Regelung zur Kinderbetreuung leicht modifiziert
Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus ist in den letzten Tagen in Bayern deutlich angestiegen. Deshalb dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Damit entfallen derzeit die regulären Betreuungsangebote.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen.
In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen.
In diesen beiden Bereichen besteht daher seit Montag (23. März) die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist.
Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, wie z.B. auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche.
Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).
Voraussetzungen sind, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und nicht in Kontakt mit infizierten Personen war, bzw. seit einem Kontakt 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Symptome zeigt. Ferner dass das Kind sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome zeigt. Die Kinder werden dann in der Einrichtung, die sie für gewöhnlich besuchen, betreut.
Auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt sind unter www.ingolstadt.de/corona Informationen zur Infektionskrankheit und weiterführende Links zu generellen Fragen und Antworten hinterlegt.
Die Stadt Ingolstadt hat ein eigenes Bürgertelefon eingerichtet, bei dem besorgte Bürger im Zusammenhang mit medizinischen Fragen Auskünfte zum Corona-Virus, zu richtigen Verhaltens-weisen und zu Hygiene-Tipps erhalten können und ihre Fragen hierzu stellen können. Bürgertelefon Gesundheitsamt 0841/305-1430 von Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, am Wochenende von 9 bis 18 Uhr. Zu gleichen Zeiten ist das Allge- meine Bürgertelefon unter 0841/305-1600 für sonstige Fragen erreichbar
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat zudem eine Hotline für Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet: Coronavirus-Hotline: 09131/6808-5101