Lärmschutzwand: Kein Interessenkonflikt des Anwalts
Die Stadt Ingolstadt äußert sich in einer Pressemitteilung zur Prüfung des Sachverhalts Lärmschutzwand:
Der Sachverhalt „Lärmschutzwand Manchinger Straße“ reicht bis in das vorletzte Jahrzehnt (beginnend ab 2006) zurück. Es waren zwischen 2006 und 2014 unterschiedliche Abteilungen von Stadtverwaltung und Tochtergesellschaft IFG damit befasst. Einige der damaligen Mitarbeiter sind inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden. Zur Erarbeitung des umfangreichen Sachverhalts mussten zahlreiche historische Akten aus den Archiven gehoben und gesichtet werden.
Nach der Erteilung des Prüfauftrags durch den Oberbürgermeister an die Verwaltung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese bestand aus den zuständigen Referenten, betroffenen Amtsleitern, Beteiligungsmanagment und Vorstand IFG. Diese Arbeitsgruppe hat Akten und Sachverhalte aus ihren Zuständigkeitsbereichen zusammengetragen.
Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts, den verschiedenen Zuständigkeiten und des zeitlichen Umfangs baten die Mitglieder der Arbeitsgruppe um eine ergänzende externe juristische Begleitung.
Die Stadt Ingolstadt hat sich sehr wohl Gedanken gemacht, ob und welcher Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Lärmschutzwand beauftragt wird und sich für die Rechtsanwaltkanzlei HSK entschieden. Diese wurde vertreten durch Rechtsanwalt Fritz Kroll, da dieser als einer der besten Fachanwälte im öffentlichen und privaten Baurecht in seinem Bereich in der Region gilt, mit ausgewiesener Fach- und Sachkompetenz.
Er wurde auf Basis der übergebenen Akten mit der Analyse des komplexen Sachverhalts und einer juristischen Bewertung beauftragt.
Die frühere zivilrechtliche Beratung eines Käufers durch Rechtsanwalt Kroll war bei Auftragserteilung bekannt. Ein Interessenskonflikt ist nicht gegeben, da Herr Kroll den Käufer des zuletzt verkauften Kasernengebäude vertrat. Bereits zuvor wurden vier Gebäude an Dritte verkauft, wobei sich diese Käufer in den Verträgen schon ausbedungen hatten, dass die IFG eine Lärmschutzwand entlang der Manchinger Straße zu errichten hat. Rechtsanwalt Kroll war an keinem der Verträge für die ersten vier Gebäude beteiligt.
Diese Tatsache hat auch nichts mit dem aktuellen Prüfauftrag zu tun – bei diesem wurde geprüft, auf welcher tatsächlicher und rechtlicher Grundlage die IFG den Bau der Lärmschutzwand entschied und ob es hierbei eventuell zu einer Beeinflussung durch Dr. Lehmann kam.
Ein Interessenskonflikt oder eine eingeschränkte Objektivität von Rechtsanwalt Kroll ist daher nicht zu erkennen. Rechtsanwalt Kroll war an keinem der Verträge zu den vier Kasernengebäude beteiligt, bei denen die IFG die Pflicht zur Errichtung der Lärmschutzwand übernahm und die bereits notariell beurkundet waren, bevor der Vertrag mit dem Investor abgeschlossen wurde, den RA Kroll beriet.
Wir weisen ausdrücklich auf folgendes hin: Rechtsreferent Müller wie auch die zuarbeitenden Referenten und der Vorstand der IFG haben vor der Berichterstattung im Stadtrat jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich die Korrektheit der Aussagen geprüft und bestätigt.