Entlastung
Härtefallanträge für Straßenausbaubeiträge
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Für Härtefälle in der Zeit davor, wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum von Januar 2014 bis Dezember 2017 herangezogen und dadurch unzumutbar belastet wurden. Hierfür stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.
Folgende Informationen geben sachdienliche Hinweise für die Erstellung Ihres Härtefallantrages:
1) Wer kann einen Härteausgleich beantragen:
Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, sofern
• der Straßenausbaubeitragsbescheid oder Vorausleistungsbescheid zwischen dem 01. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,
• eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,
• der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstückes ist und
• der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen i.H. von 100.000 Euro im Jahr des Bescheidserlasses verfügt. Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensgrenze 200.000 Euro.
2) So erhalten Sie die Rückzahlungen aus dem Härtefallfonds:
• Sie müssen einen Antrag stellen.
• Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum von 01. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich! Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
• Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online ohne zusätzlichen Papierversand zu stellen. Die Anträge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission zu richten, per Post an: Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 97070 Würzburg oder digital an: haerteausgleich-straßenausbaubeitag@reg-ufr.bayern.de oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de
3) So erhalten Sie das Antragformular:
Das Antragsformular sowie den Link zum Online-Antragsverfahren finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de
4) Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen: Dem Antrag sind die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Hierzu zählen insbesondere:
• Kopie des Beitragsbescheides
• Kopie des Steuerbescheides für das Jahr des Bescheiderlasses (evtl. wahlweise der beiden dem Bescheiderlass vorausgehenden Jahre),
• Nachweis über das Eigentum oder ggf. sonstige dingliche Nutzungsrechte bezüglich des betroffenen Grundstückes,
• für Unternehmen: ggf. Nachweis über die Gesellschaftsform und Beteiligungsverhältnisse.
5) So geht es mit Ihrem Antrag weiter:
Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist ab 01. Januar 2020 über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel. Bitte beachten Sie: Der Härteausgleich ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern. Es besteht kein Anspruch auf Ausgleich.
6) Falls Sie noch Fragen haben:
Weitergehende Fragen können Sie dem Internetauftritt des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter www.strabs-haertefall.bayern.de entnehmen. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren und die Entscheidung der Kommission finden Sie u.a. abrufbar im Internet unter www.gesetze-bayern.de.