Ermittlungsverfahren gegen Ingolstädter Politiker eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Person aus der Ingolstädter Kommunalpolitik gemäß §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Damit gilt der Beschuldigte als entlastet, da sich aus den Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben haben.
Die Ermittlungen waren aufgrund von Vorwürfen aufgenommen worden, deren Natur und Hintergründe nicht näher genannt wurden. Nach eingehender Prüfung der Beweislage und Zeugenaussagen kam die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Ergebnis, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Eine Anklage wird daher nicht erhoben.
Der betroffene Politiker zeigte sich erleichtert über die Entscheidung und betonte, dass er von Beginn an auf eine vollständige Aufklärung gesetzt habe. „Ich bin froh, dass sich nun bestätigt hat, was ich stets betont habe: Die Vorwürfe waren unbegründet“, erklärte er. Mit der Einstellung des Verfahrens endet das juristische Kapitel für den Ingolstädter, der seine politische Arbeit fortsetzen kann.