Süßstoff Aspartam „möglicherweise krebserregend“
Süßstoff Aspartam „möglicherweise krebserregend“
Was bedeutet die Bewertung der WHO für Verbraucher*innen?
In Kaugummis, Light-Getränken oder Desserts – Aspartam ist in vielen Lebensmittel als
kalorienarmes Süßungsmittel enthalten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft den Süßstoff
nun als „möglicherweise krebserregend“ ein. Was hat diese Entscheidung zu bedeuten und welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für Verbraucher*innen?
Aspartam ist eines von EU-weit zwölf zugelassenen Süßstoffen und ist etwa 200-mal süßer als
Haushaltszucker. Auf dem Etikett eines Lebensmittels muss es als Süßungsmittel Aspartam oder E
951 angegeben werden.
Süßungsmittel sind Zusatzstoffe und müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dieser
Sicherheitsbewertungen legt die Europäische Sicherheitsbehörde (EFSA) für viele Zusatzstoffe einen
ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) fest. Dieser Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Mensch
im Laufe seines Lebens täglich zu sich nehmen kann, ohne ein Gesundheitsrisiko einzugehen. Bei
Aspartam liegt der ADI-Wert bei 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. „Um diese Dosis zu
überschreiten, muss eine Person mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm etwa 18 Liter Diät-Cola
am Tag trinken“, erklärt Elisa Neutatz, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB
e.V. (VSB).
Die neue Einstufung von Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ kommt von der
Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Die IARC berücksichtigt bei ihrer Einordnung, ob
ein Stoff grundsätzlich Krebs verursachen kann, aber nicht wie viel davon bedenklich oder gefahrlos
ist. „Die Einstufung von Aspartam in dieser Gruppe bedeutet, dass ein Krebsrisiko keinesfalls sicher
oder überhaupt wahrscheinlich ist. Ebenfalls hier eingestuft sind beispielsweise Aloe Vera, Benzin
und elektromagnetische Felder“, so Neutatz.
Die WHO und die EFSA halten den Süßstoff bis zur empfohlenen maximalen Tagesverzehrmenge
weiterhin für unbedenklich. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu dem
Ergebnis, dass keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Süßstoffe ausgehen – es schätzt die
Studienlage jedoch generell als unzureichend ein. Der VSB empfiehlt, Zucker und Süßstoff generell zu
reduzieren und die individuelle Süßschwelle zu senken.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/ernaehrung/who-suessstoff-aspartam-moeglicherweise-krebserregend