Bezahldienstleister beim Online-Shopping – Vor- und Nachteile von Klarna, Paypal & Co.
Bezahldienstleister beim Online-Shopping
Vor- und Nachteile von Klarna, Paypal & Co.
Kaum ein Online-Shop kommt ohne die Einbindung von Bezahldienstleistern wie Klarna, Paypal &
Co. aus. Was für die Händler praktisch ist, erscheint auch für die Kund*innen einfach und bequem. Es
gibt eine Vielzahl von Anbietern, die sich zum einen in der Art und Weise unterscheiden, wie sie
Zahlungen abwickeln, zum anderen aber auch durch Zusatzleistungen, die über den eigentlichen
Bezahlvorgang hinausgehen. Obwohl die Bezahldienstleister eine effiziente Zahlungsabwicklung
gewährleisten, gibt es Risiken für Verbraucher*innen.
Händler profitieren häufig von einer Vorfinanzierung durch den Bezahldienstleister und
anschließender Übernahme des Mahn- und Inkassowesens. Verbraucher*innen, die ihre Rechte
nicht kennen, laufen Gefahr, bei unklaren und undurchsichtigen Regelungen wie beim Käuferschutz
oder im Falle aggressiver Mahnschreiben, auf die Geltendmachung Ihnen zustehender Ansprüche zu
verzichten oder Zahlungen vorzunehmen, die sie eigentlich nicht schulden. In aller Regel ersetzt der
angebotene Käuferschutz gesetzlich garantierte Käuferrechte nicht, was sich vor allem beim
Shopping im Nicht-EU Ausland bemerkbar macht.
Darüber hinaus geben Verbraucher*innen bei der Verwendung von Bezahldienstleistern die
Kontrolle über ihre finanziellen Daten ein Stück weit aus der Hand. Wer eine Vielzahl von Online-Käufen über denselben Bezahldienstleister abwickelt, schafft so ein zentral beim Bezahldienstleister
angelegtes, digitales Profil von sich selbst. Während ein Online-Händler nur die Daten der bei ihm
getätigten Einkäufe hat und bei der klassischen Banküberweisung die eigene Bank nur den
Zahlbetrag, nicht aber Kenntnis von dem gesamten Warenkorbinhalt erlangt, sammeln
Bezahldienstleister hier einen deutlich umfassenderen Datenschatz an und werten diesen aus.
„Verbraucher*innen sollten gerade bei Zusatzleistungen von Bezahldienstleistern prüfen, was diese
tatsächlich umfassen und was nicht“, so Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern im
KDFB e.V. (VSB). „Beim Mahn und- Inkassowesen müssen Betroffene sich auch nicht alles gefallen
lassen. Wenn eine Zahlungsaufforderung nicht berechtigt ist, sollten sie sich nicht aus der Ruhe
bringen lassen. In Zweifelsfällen können Verbraucherverbände wie der VerbraucherService Bayern
und Rechtsanwaltskanzleien unterstützen und entsprechende Schreiben prüfen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.